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Vermögensdelikte

Vorwurf: Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung?

Unser Strafverteidiger-Team berät Sie kompetent und diskret. Effektive Strafverteidigung bei Ermittlungsverfahren wegen Vermögensdelikten in Bonn / Köln und ganz NRW. Bundesweit tätig.

Kontaktieren Sie uns

Vermögensdelikte: Diebstahl, Betrug und Unterschlagung

Als Vermögensdelikte bezeichnet man Straftaten, die sich gegen das Eigentum oder Vermögen einer Person richten. Typische Beispiele sind Diebstahl, Betrug und Unterschlagung. Werden Sie in Bonn, Köln oder anderswo in NRW eines solchen Delikts beschuldigt, sollten Sie frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten. Wir von BSvH Rechtsanwälte stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite, um Ihre Rechte zu verteidigen und negative Folgen möglichst abzuwenden.

Häufige Vermögensdelikte im Überblick

  • Diebstahl (§ 242 StGB): Wer einer anderen Person eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich rechtswidrig zuzueignen, macht sich des Diebstahls strafbar.

    Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. In besonders schweren Fällen (z. B. Einbruchdiebstahl) drohen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.
    Auch Ladendiebstahl wird ernst genommen – bei höherem Wert der Ware oder Wiederholungstätern drohen empfindliche Strafen.


  • Betrug (§ 263 StGB): Betrug liegt vor, wenn durch Täuschung über Tatsachen jemand veranlasst wird, eine vermögensschädigende Verfügung zu treffen, was dem Täter einen Vorteil verschafft.

    Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. In einem besonders schweren Fall des Betruges – etwa bei gewerbsmäßigem Vorgehen oder großem Schaden – erhöht sich das Strafmaß auf 6 Monate bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.

    Beispiele: Sozialleistungsbetrug (unberechtigte staatliche Leistungen durch falsche Angaben) oder Online-Betrug (z. B. Verkauf nicht existierender Waren) sind häufige Varianten.


  • Unterschlagung (§ 246 StGB): Wer sich eine fremde bewegliche Sache aneignet, die er z. B. gefunden oder irrtümlich erhalten hat, ohne sie dem Eigentümer zurückzugeben, kann wegen Unterschlagung bestraft werden.

    Strafrahmen:  Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe. Unterschlagung kommt z. B. vor, wenn anvertrautes Firmeneigentum einbehalten wird.


  • Daneben zählen auch Raub (Diebstahl unter Gewaltanwendung) und Hehlerei (Weiterverkauf gestohlener Ware) zu den Vermögensdelikten im weiteren Sinne.

    Raub ist aufgrund der Gewaltanwendung besonders schwerwiegend und als Verbrechen mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht.

    Sachbeschädigung (§ 303 StGB) – das vorsätzliche Zerstören oder Beschädigen fremden Eigentums – kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden.

Was tun bei einer Anzeige wegen Diebstahl oder Betrug?

Geraten Sie ins Visier der Ermittlungsbehörden – etwa durch eine Anzeige wegen Diebstahls oder Betrugs –, heißt es besonnen bleiben. 

Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Sie haben das Recht zu schweigen – nutzen Sie es. 


Unser Strafverteidiger-Team ist in Bonn, Köln aber auch bundesweit tätig und wird zunächst Akteneinsicht beantragen, um den genauen Tatvorwurf und die Beweislage zu prüfen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine Strategie, die darauf gerichtet ist, das Verfahren so günstig wie möglich für Sie zu beenden.  

Vorteile anwaltlicher Beratung: In Vermögensdelikten kann ein erfahrener Anwalt oft schon im Ermittlungsverfahren Einfluss nehmen. Zum Beispiel können wir prüfen, ob ein Strafbefehl angemessen ist oder ob sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl lohnt, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Ebenso können wir - sofern es sich im konkreten Verfahrensstadium anbietet -  mit der Staatsanwaltschaft verhandeln – etwa bei erstmaligen Bagatelldelikten ggf. eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen erreichen. 


Als Ihre Verteidiger achten wir darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben (z. B. Schutz vor unrechtmäßigen Durchsuchungen oder Beschlagnahmen) und entlastende Umstände eingebracht werden.

Strafverteidigung bei Vermögensdelikten in Bonn, Köln und NRW

Unsere Kanzlei BSvH Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist u.a. auf Strafrecht spezialisiert und verteidigt Sie im Raum Bonn/Köln sowie in ganz NRW engagiert gegen Vorwürfe aus dem Bereich der Vermögensdelikte. Wir kennen die örtlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften und wissen, worauf es in diesen Fällen ankommt. Vom ersten Anhörungsbogen bis zum möglichen Gerichtsverfahren stehen wir an Ihrer Seite. Ziel ist stets, eine öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit abzuwenden oder zumindest ein mildes Urteil zu erreichen.


Wichtig: Nehmen Sie Vorladungen der Polizei nicht auf die leichte Schulter. Schon eine Verurteilung zu einer Geldstrafe kann einen Eintrag im Führungszeugnis bedeuten und berufliche Konsequenzen haben. Je früher Sie uns einschalten, desto besser können wir Einfluss auf das Verfahren nehmen. 


Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung, damit wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen können.

Kontaktieren Sie uns

Typischerweise verläuft unsere Mandatierungolgt wie folgt:  


1. kostenlose telefonische Ersteinschätzung - rufen Sie uns gerne an und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir beraten Sie, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.


2. Sie übersenden uns die Unterlagen zum Fall - entweder per E-Mail, oder bequem über unser Kontaktformular auf unserer Webseite. 


3. Wir übersenden Ihnen eine Vollmacht, die Sie gegenzeichnen


4. Wir teilen der zuständigen Stelle (in der Regel die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht) mit, dass wir Sie vertreten und beantragen Akteneinsicht.


5. Sobald wir Akteneinsicht erhalten haben, besprechen wir den Inhalt der Ermittlungsakte mit Ihnen und entwickeln gemeinsam eine Verteidigungsstrategie.


6. Wir geben entweder eine strategische Einlassung ab, die darauf gerichtet ist, das Verfahren so effektiv und günstig wie möglich für Sie zu Ende zu bringen, oder wir vertreten Sie im Rahmen eines Hauptverhandlungstermins.


Üblicherweise richten sich unsere Kosten nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) - die Höhe hängt vom Vorwurf, vom zuständigen Gericht und Verfahrensstand ab. Sprechen Sie uns gerne an - wir lassen Ihnen gerne eine Kostenaufstellung zukommen.


Selbstverständlichen freuen wir uns, wenn wir unsere Mandanten in unserem Hause begrüßen dürfen. Gleichwohl ist das meist erst dann sinnvoll, sobald die Ermittlungsakte bei uns eingetroffen ist, so dass wir das Wesentliche zu Ihrem Fall besprechen können. Bis dahin bevorzugen wir es, digital und telefonisch zu kommunizieren. Dies erlaubt uns, effektiv und günstig für Sie zu arbeiten.


Sind Sie Beschuldigter wegen eines Vermögensdelikts?

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