Jagen ist Passion.
Streitigkeiten in einem solchen Zusammenhang sind daher häufig emotional.
Unsere Beratung richtet sich an Jäger, Jagdgenossenschaften und Jagdpächter:
Ihnen wird ein jagdliches Fehlverhalten vorgeworfen?
Ihre Zuverlässigkeit wird in Frage gestellt?
Sie möchten den Entwurf eines Pachtvertrags prüfen lassen?
Sie sollen einen Wildschaden ersetzen?
Wir stehen Ihnen bei der Kommunikation mit Behörden oder im Falle von Rechtsstreitigkeiten zur Seite und beraten Sie verantwortungsvoll und ergebnisorientiert.
Wir bieten Ihnen umfassende und verständliche Beratung zu allen Fragen rund um das Jagd- und Waffenrecht.
Ob es um die Erteilung einer Erwerbsberechtigung, einer Waffenbesitzkarte (WBK), eines Jagdscheins oder einer Genehmigung nach § 27 SprengG geht – Wir stehen Ihnen mit meiner Expertise zur Seite.
Wir begleiten Sie kompetent und vertraulich bei Themen wie der Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit, Eignung oder Sachkunde sowie bei Fragen zum Widerruf oder der Versagung von jagd- oder waffenrechtlichen Erlaubnissen.
Oft sind es vermeintlich geringfügige Ordnungswidrigkeiten oder Deliktsvorwürfe, die dazu führen können, dass Ihre Berechtigung zum Führen einer Waffe infrage gestellt wird.
Insbesondere Jäger, Sportschützen und Erben von Waffen oder Munition können hiervon betroffen sein. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.
BSvH Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Prinz-Albert-Straße 63, Bonn, Deutschland