Dienstleistungen werden immer öfters (ausschließlich) über das Internet angeboten. In den Sozialen Medien (Facebook, Instagram, YouTube und andere) sowie in einschlägigen Foren werden immer mehr „Coachings“ angeboten. In vielen Fällen findet die Vertragsanbahnung im Rahmen einer (rechtswidrigen) Kaltakquise statt, Kunden werden also ohne Vorankündigung angerufen oder angeschrieben. Es werden dann vermeintlich qualitativ hochwertigen und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen High Performance Coachings angeboten. Thematisch ist alles dabei, von Online-Marketing bis hin zur Persönlichkeitsentwicklung.
Die Kunden dieser Coaching-Angebote / Mentoring-Angebote sind aber nur in den aller seltensten Fällen mit den angebotenen Leistungen der Coaching-Anbietern / Mentoring-Anbietern zufrieden. Dies liegt fast immer daran, dass die in den Vertragsgesprächen zum Abschluss derartiger Coaching-Verträge / Mentoring-Verträge versprochenen Leistungen von Anfang an nicht erfüllt werden können (oftmals werden Kunden z.B. utopische Umsatzsteigerungen von über 10.000,00 € monatlich versprochen).
Versuchen Kunden sich vom Vertrag zu lösen, führt dies leider meist dazu, dass die Vertragspartner abblocken, teilweise berichten Mandanten sogar von aggressiven Verhalten der Coachs samt ausgesprochenen Drohungen.
Herr Rechtsanwalt van Hattem konnte bereits vielen Betroffen helfen und erreichen, dass eine Loslösung vom Coaching-Vertrag / Mentoring-Vertrag erfolgreich durchgesetzt wurde.
Über seine Kompetenz in diesem Bereich berichtete bereits Zeit-Online, WELT oder das RedaktionsNetzwerkDeutschland:
„Rechtsanwalt Marek van Hattem hat schon einige Mandanten beraten, die sich von einem solchen Coaching-Vertrag wieder lösen wollten. Manche von ihnen hatten bis zu 35.000 Euro für ein Coaching-Programm gezahlt. «In vielen Fällen ist es möglich, sich vom Vertrag zu lösen oder zumindest einen Teil des Geldes zurück zu bekommen», sagt der Rechtsexperte (…)“
Die Möglichkeiten sich vom Coaching-Vertrag / Mentoring-Vertrag zu lösen sind dabei vielseitig.
Teilweise kommen schon keine wirksamen Verträge zustande, da die angebotenen Leistungen der Coaching-Anbieter bereits von Anfang an Unmöglich sind oder Sittenwidrigkeit bzw. Wuchergeschäfte vorliegen. Oftmals haben Betroffene die Vertragsangebote der Coaching-Anbieter / Mentoring-Anbieter gar nicht angenommen, also keine wirksame Willenserklärung abgegeben. Jedenfalls dürften diese Erklärungen zur Vertragsannahme widerrufbar sein. Auch eine Anfechtung des Vertrages ist möglich, sei es, weil ein Irrtum des Betroffenen oder eine Drohung oder Täuschung des Coachs vorliegt.
In manchen Fällen kann auch die Kündigung / der Rücktritt oder ein Minderungsrecht bzw. ein Schadenersatzanspruch weiterhelfen. Außerdem stellt es sich oft so dar, dass die Anbieter von Coaching-Verträgen / Mentoring-Verträgen nicht sorgsam mit den personenbezogenen Daten der Kunden umgehen, so dass das Thema Datenschutz in diesen Fällen von Herrn Rechtsanwalt van Hattem auch berücksichtigt wird.
Über ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO kann Herr Rechtsanwalt van Hattem überprüfen, ob die Daten seiner Mandanten vom Coach ordnungsgemäß behandelt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann Herr Rechtsanwalt van Hattem auch den möglichen Schadenersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO für seine Mandanten geltend machen.
RA van Hattem steht Ihnen insb. bei Fragen um Coaching Verträge zur Seite
Allgemeines Vertragsrecht
Neben der Beratung hinsichtlich sog. „Coaching-Verträge“, beraten wir Sie insbesondere zu folgenden Themen beraten:
Hochpreisige Coaching-Verträge: Loslösung und Geld zurück
In der Zeit nach der Covid-19-Pandemie haben Online-Coachings enorm an Bedeutung gewonnen. Besonders häufig werden diese Angebote in sozialen Medien und Foren für die persönliche Selbstoptimierung und als Unterstützung für Existenzgründer beworben. Oft wird den Interessierten vermittelt, dass der Einstieg in die Coaching-Welt nur mit einem hochwertigen und individuell zugeschnittenen High Performance Coaching erfolgreich ist. Doch was passiert, wenn sich die glänzende Fassade des Coachings als weniger wertvoll herausstellt und Sie sich von dem Vertrag lösen möchten?
Viele Anbieter von Coaching-Verträgen locken mit dem Versprechen von signifikanten Umsatzsteigerungen nach Abschluss des Coachings. Es wird suggeriert, dass der Coaching-Teilnehmer nach dem Programm hohe Gewinne erzielen kann. Doch tatsächlich ist eine solche Umsatzsteigerung nicht garantiert und daher keine vertraglich geschuldete Leistung. Wenn die erhofften Ergebnisse ausbleiben, muss auch keine Vergütung gezahlt werden.
Wenn Sie sich von einem Coaching-Vertrag lösen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die abhängig vom Einzelfall variieren können. Eine Option ist die Kündigung des Vertrages. Hierbei müssen Sie die vertraglich festgelegten Fristen und Bedingungen beachten. Eine andere Möglichkeit ist der Widerruf des Vertrages. Wenn der Vertrag ausschließlich online oder per Telefon abgeschlossen wurde, haben Sie in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Sollte die erforderliche Widerrufsbelehrung nicht korrekt oder vollständig erfolgt sein, kann sich dieses Recht auf bis zu ein Jahr und 14 Tage verlängern.
Neben Widerruf und Kündigung besteht auch die Möglichkeit der Anfechtungdes Vertrages, etwa wenn Sie durch irreführende Informationen zum Vertragsschluss bewegt wurden oder der Vertrag Mängel aufweist. Hier sind jedoch die spezifischen Umstände des Einzelfalls entscheidend und es kann ratsam sein, die rechtlichen Grundlagen durch einen Anwalt prüfen zu lassen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sittenwidrigkeit und der Wucher von Coaching-Angeboten. Oft wirken die Preise für solche Coachings unangemessen hoch und es wird der Eindruck erweckt, dass diese Investition unumgänglich und kurzfristig rentabel sei. Wenn dabei die Unerfahrenheit des Kunden oder eine finanzielle sowie psychische Drucksituation ausgenutzt wird, kann der Vertrag als sittenwidrig angesehen werden. Auch wenn die tatsächlich erhaltene Leistung nicht dem Preis entspricht, kann dies zur Nichtigkeit des Vertrages führen.
Sollte der Coaching-Anbieter seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz. Dies ermöglicht es Ihnen, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern oder mit offenen Forderungen aufzurechnen.
Wenn Sie einen Coaching-Vertrag abgeschlossen haben und mit den Leistungen unzufrieden sind oder den Vertrag als zu teuer oder gar als Wucher empfinden, ist eine anwaltliche Überprüfung ratsam. Wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung an, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Vertragslösung zu bewerten. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über WhatsApp, um schnell und unkompliziert eine Einschätzung zu Ihrem Fall zu erhalten.
Online-Coachings sind ein weit gefächertes Feld, das von Lernvideos bis zu 1:1-Mentoring reicht. Viele Anbieter sind seriös und bieten wertvolle Inhalte, während andere weniger transparent agieren. Daher ist es wichtig, sich vor Vertragsabschluss gut zu informieren und die Seriosität des Anbieters zu überprüfen.
Viele Coaching Anbieter nutzen für die Zahlungsabwicklung Anbieter wie CopeCart oder Digistore24 und verweisen Teilnehmer von Coaching-Programmen auf diese Anbieter. Bei diesem Drei-Personen-Verhältnis ist ganz wichtig, dass sich Teilnehmer nicht auf die Angaben des Coach verlassen. Wer Vertragspartei des Teilnehmers ist kann sich nur aus einer einzelfallbezogenen Prüfung der Vertragsunterlagen ergeben.
Erfahrungen mit CopeCart: Was tun, wenn CopeCart den Widerruf oder die Kündigung nicht akzeptiert?
Immer häufiger berichten Betroffene, dass CopeCart die Vertragsauflösung, wie Widerruf oder Kündigung, einfach nicht akzeptiert. Kunden fühlen sich oft frustriert und hilflos, insbesondere wenn CopeCart das Widerrufsrecht in Frage stellt oder sich weigert, die Vertragsauflösung zu akzeptieren. Dieses Verhalten wird von vielen als unseriös empfunden und lässt zahlreiche Betroffene mit dem Gefühl zurück, betrogen oder „abgezockt“ worden zu sein. Häufig hören Kunden erst dann von CopeCart als Vertragspartner, wenn sie versuchen, aus dem Vertrag auszusteigen. Ob CopeCart tatsächlich unseriös ist oder ob es sich um eine betrügerische Praxis handelt, kann ich nicht pauschal beurteilen, da ich die Dienstleistungen von CopeCart selbst nicht in Anspruch genommen habe.
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, sich von einem CopeCart-Vertrag zu lösen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Es ist wichtig, Ihren individuellen CopeCart-Vertrag genau zu prüfen, um herauszufinden, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie am effektivsten vorgehen können. Unsere Erfahrung zeigt, dass es ratsam ist, alle möglichen Optionen zu nutzen, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Vertragsauflösung zu erhöhen.
Wir vertreten bereits zahlreiche Mandanten, die gegen CopeCart vorgehen, und unterstützen Sie gerne deutschlandweit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens.
Für eine individuelle Beratung und um Ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuloten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende und kompetente Unterstützung bei der Lösung Ihres Coaching-Vertrags.
BSvH Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Prinz-Albert-Straße 63, Bonn, Deutschland