Im Informationszeitalter sind Daten von unschätzbarer Bedeutung. So nutzen Unternehmen Daten etwa für zielgerichtete Werbemaßnahmen und Parteien für Wahlkämpfe. Daten werden schon unlängst als Waren behandelt.
Da Jedermann Datenspuren hinterlässt, besteht ein hohes Missbrauchspotential.
Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Verantwortliche (z.B. Unternehmen, Vereine und Selbstständige) umfangreicher geworden. Daneben sind die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) zu beachten. Derzeit arbeitet die EU an weiteren Gesetzen, welche Sie unter dem Stichwort „Europäische Datenstrategie“ zusammenfasst.
Demzufolge ist das Thema Datenschutz ein erheblicher Bestandteil der Unternehmens-Compliance, so dass Verantwortliche die eigene Ausgestaltung der Datenschutzanforderungen jederzeit prüfen und aktualisieren sollten.
Herr Rechtsanwalt van Hattem berät Sie gerne zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen und kann Sie außerdem - gerichtlich und außergerichtlich - in allen datenschutzrechtlichen Bereichen vertreten. Von der Entwicklung eines Datenschutzmanagementsystems bis zur Vertretung bei datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahren.
Herr Rechtsanwalt van Hattem ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und steht Ihnen aufgrund dieser Fachkompetenz als Unterstützung Ihres betrieblichen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung. Auch bei der Beantwortung von Einzelfragen zum Thema Datenschutz steht er Ihnen mit seinem rechtlichen Rat zur Seite. Aufgrund der umfangreichen Beratungsaspekte im Bereich Datenschutz verfolgt Herr Rechtsanwalt van Hattem einen ganzheitlichen Beratungsansatz.
BSvH Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Prinz-Albert-Straße 63, Bonn, Deutschland