Das Informationstechnologierecht oder in Kurzform das „IT-Recht“ ist zwar eine der jüngeren Rechtsdisziplinen, in den letzten Jahren jedoch längst „erwachsen“ geworden. Es entstehen aber weiterhin immer wieder neue informationstechnologische Sachverhalte mit frischen aktuellen Rechtsfragen.
Die Digitalisierung erreicht nahezu sämtliche Lebensbereiche, so dass denkbaren Fälle im Bereich des IT-Rechts nahezu grenzenlos sind. Typische Rechtsfälle sind dabei etwa die Gestaltung oder Überprüfung von Rechenzentrumsverträgen (Cloud-Verträge), die Prüfung von Online-Shops auf Rechtskonformität, die Erstellung von AGB für den eigenen Internetauftritt bzw. des Online-Shop.
Häufig stellen sich auch Rechtsfragen zu urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Software oder elektronischen Datenbanken. Zu den allgemein bekannten Tätigkeiten eines IT-Juristen gehört auch die Verteidigung bei Abmahnungen wegen illegaler Teilnahme an Musiktauschbörsen (Stichwort: Filesharing).
Aber auch Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes sind vielfach IT-rechtlich geprägt, so bei etwaigen Verletzungen von Markenrechten durch Internet-Domains (sog. Domainrecht).
Herr Rechtsanwalt van Hattem berät Sie im Bereich des IT-Rechts insbesondere zu den folgenden Themen:
Seine besonderen Kenntnisse im IT-Recht hat Herr van Hattem auch mit seinen Interessen im Bereich des Arbeitsrechts verknüpft. So kann Herr van Hattem Sie u.a. zu folgenden Themen beraten:
Bafteh Schönbrunn van Hattem
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