Das Informationstechnologierecht oder in Kurzform das „IT-Recht“ ist zwar eine der jüngeren Rechtsdisziplinen, in den letzten Jahren jedoch längst „erwachsen“ geworden. Es entstehen aber weiterhin immer wieder neue informationstechnologische Sachverhalte mit frischen aktuellen Rechtsfragen.
Die Digitalisierung erreicht nahezu sämtliche Lebensbereiche, so dass denkbaren Fälle im Bereich des IT-Rechts nahezu grenzenlos sind. Typische Rechtsfälle sind dabei etwa die Gestaltung oder Überprüfung von Rechenzentrumsverträgen (Cloud-Verträge), die Prüfung von Online-Shops auf Rechtskonformität, die Erstellung von AGB für den eigenen Internetauftritt bzw. des Online-Shop.
Häufig stellen sich auch Rechtsfragen zu urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Software oder elektronischen Datenbanken. Zu den allgemein bekannten Tätigkeiten eines IT-Juristen gehört auch die Verteidigung bei Abmahnungen wegen illegaler Teilnahme an Musiktauschbörsen (Stichwort: Filesharing).
Aber auch Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes sind vielfach IT-rechtlich geprägt, so bei etwaigen Verletzungen von Markenrechten durch Internet-Domains (sog. Domainrecht).
Herr Rechtsanwalt van Hattem berät Sie im Bereich des IT-Rechts insbesondere zu den folgenden Themen:
- AGB für IT-Verträge
- ASP-Verträge
- Forschungs-und Entwicklungsverträge
- NDA | Geheimhaltungsvereinbarungen
- IT-Projektverträge
- Internationale Verträge
- Letters of Intend
- Service Level Agreements
- Absichtserklärung (Letter of Intent)
- Affiliate-Verträge
- Entwicklungsverträge
- Outsourcing-Verträge
- Softwareerstellungsverträge
- Softwarekauf-, Softwarelizenzverträge
- Softwareleasingverträge
- Softwarepflege- und Wartungsverträge
- AGB für den eCommerce
- Application Service Providing
- Content-Provider-Verträge
- Datenbank-Verträge
- eBay-Recht und andere Portale
- Informationspflichten im eCommerce
- Intellectual Property im eCommerce
- Online-Shop - rechtliche Beratung
- Serviceverträge
- Software-Anpassungsverträge
- Software-Erstellungsverträge
- Software/Hardware-Pflege-/Wartungsverträge
- Software-Überlassungsverträge
- Supportverträge
- System- und Projektverträge
- Verträge mit freien Mitarbeitern
- Verträge über die Nutzung von B2B-und B2C- Plattformen
- Website-Erstellungsvertrag / Webdesign-Vertrag
- Webdesign-Verträge
- Website-Überprüfung (AGB, Widerrufsbelehrung, andere Informationspflichten, Impressum etc.)
- Werbung im eCommerce
- Domainrecht
- Rechtssichere Werbung im Internet
Seine besonderen Kenntnisse im IT-Recht hat Herr van Hattem auch mit seinen Interessen im Bereich des Arbeitsrechts verknüpft. So kann Herr van Hattem Sie u.a. zu folgenden Themen beraten:
- IT-Nutzung als Regelung im Arbeitsvertrag,
- Private Nutzung von E-Mail, Internet und Handy durch Arbeitnehmer,
- Überwachung und Kontrolle der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber,
- DSGVO und Homeoffice,
- DSGVO und Beschäftigtendatenschutz,
- Nutzung von Social Media durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber,
- Elektronisches Personalwesen, Personalakte und Datenschutz,
- IT-Betriebsvereinbarungen,
- Abmahnung und Kündigung im Zusammenhang mit der IT-Nutzung durch Arbeitnehmer,
- Urheberrecht im Arbeitsrecht.