Die Weiterleitung oder Veröffentlichung von internen WhatsApp-Chats durch Screenshots oder ähnliche Methoden ist für viele Nutzer zum Alltag geworden. Was für den einen lustig sein mag, kann für den anderen sehr unangenehm sein. Doch nur wenige WhatsApp-Nutzer sind sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst, die eine solche Veröffentlichung mit sich bringen kann.
Ja, Ihre Persönlichkeitsrechte schützen Ihre Nachrichten, egal ob sie über WhatsApp, Facebook oder ein anderes Medium gesendet wurden. Die unberechtigte Verbreitung oder Veröffentlichung von WhatsApp-Nachrichten stellt grundsätzlich einen Eingriff in Ihre Persönlichkeitsrechte dar.
Das Persönlichkeitsrecht umfasst unter anderem das Recht am eigenen Bild, das Recht am eigenen Wort (gesprochen sowie geschrieben), das Recht am eigenen Namen sowie die sogenannte Privat-, Geheim- und Intimsphäre. Somit ist auch der Inhalt Ihrer WhatsApp-Nachrichten geschützt.
Die Weiterleitung oder Veröffentlichung eines WhatsApp-Chats ohne Ihre Zustimmung ist grundsätzlich verboten und kann unter Umständen sogar strafbar sein.
Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts liegt vor, wenn der Verfasser einer WhatsApp-Nachricht öffentlich bloßgestellt wird, indem die Nachricht ohne sein Wissen und ohne Zustimmung mindestens einer weiteren Person zugänglich gemacht wird. Oft reicht schon ein kurzer Screenshot, der dann heimlich weitergeleitet wird.
Besonders problematisch wird es, wenn ein solcher Screenshot in sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder YouTube geteilt wird.
Wenn Ihre WhatsApp-Nachrichten ohne Ihre Zustimmung weitergeleitet oder veröffentlicht wurden, haben Sie verschiedene Rechte:
Bei besonders schwerwiegenden Rechtsverletzungen durch die Veröffentlichung der WhatsApp-Nachrichten können Sie auch gegen soziale Netzwerke (Facebook, Instagram, TikTok etc.) vorgehen. Diese sind verpflichtet, die jeweiligen Beiträge innerhalb von 24 Stunden, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Meldung des Verstoßes, zu löschen.
Da auf den gängigen Plattformen in kürzester Zeit tausende Menschen erreichbar sind, sollten Sie schnell handeln, um Ihre Rechte durchzusetzen. Ihre Rechte können im Rahmen eines Eilverfahrens geltend gemacht werden. Mit Hilfe eines Rechtsanwalts kann die Verbreitung Ihrer Nachrichten innerhalb weniger Tage gestoppt werden.
Dann berate ich Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Ihr Marek van Hattem
Rechtsanwalt
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Disclaimer:
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für konkrete Fälle sollten Sie sich unverzüglich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenlos.
Weltweit nutzen über 1,5 Milliarden Menschen WhatsApp und versenden täglich 60 Milliarden Nachrichten. Dabei werden auch Inhalte geteilt, die die Rechte anderer verletzen können. Viele Nutzer sind mittlerweile auch auf Dienste wie Telegram oder Signal umgestiegen, was das Problem nicht kleiner macht.
Das Recht am eigenen Bild, auch Bildnisrecht genannt, schützt Personen davor, dass Fotos oder Videos ohne ihre Zustimmung verbreitet oder veröffentlicht werden. Ohne Einwilligung darf ein Bild oder Video nicht verwendet werden, außer es besteht ein öffentliches Interesse oder die Person ist nur „Beiwerk“ auf dem Bild.
Wenn Fotos oder Videos von Ihnen ohne Ihre Zustimmung verbreitet werden, haben Sie mehrere Rechte:
Schnelles Handeln ist gefragt
Bei einer unberechtigten Veröffentlichung sollten Sie schnell handeln. Ihre Rechte können im Rahmen eines Eilverfahrens durchgesetzt werden, sodass die Verbreitung innerhalb weniger Tage gestoppt werden kann.
Ihre kostenlose Ersteinschätzung
Wenn Sie eine rechtliche Ersteinschätzung benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenlos. Sie können uns auch direkt anrufen oder über WhatsApp erreichen.
Wir helfen Ihnen, Ihr Bildnisrecht zu verteidigen. Egal, ob es um unberechtigte Veröffentlichungen oder die Verteidigung gegen Forderungen geht – wir vertreten Sie deutschlandweit.
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Eine weitere Möglichkeit, über WhatsApp, Telegram oder andere Messengerdienste Rechtsverletzungen zu begehen, sind die beliebten Sticker.
Was sind Sticker?
WhatsApp- und Telegram-Sticker sind visuelle Elemente, die ähnlich wie Emojis verwendet werden, jedoch größer und vielfältiger sind. Sie können einfach über die App verschickt werden und lassen sich schnell und unkompliziert hinzufügen. Sticker bieten eine zusätzliche Möglichkeit, Gefühle und Emotionen in Textnachrichten auszudrücken.
Sticker können über sogenannte Stickerpacks auf Ihrem Endgerät installiert werden. Alternativ können sie auch über spezielle Apps selbst erstellt werden. Oft handelt es sich um Bilder, die als Reaktionen auf Textnachrichten versendet werden können, zum Beispiel Memes oder Bildnisse von Personen mit darunter stehenden Zitaten.
Risiken und Verbreitung von Stickern
Sobald die Sticker installiert sind, können sie im Rahmen einer Unterhaltung über ein Kontextmenü aufgerufen und mit einem einfachen "Tap" versendet werden. Beim Empfänger der Nachricht, egal ob es sich um eine einzelne Person oder eine Gruppe handelt, werden diese Bilder in der Regel unmittelbar heruntergeladen und innerhalb der Unterhaltung angezeigt. Das perfide daran ist: Klickt der Empfänger auf den Sticker, kann er diesen direkt auch auf seinem Gerät installieren und ebenso schnell verschicken. Die Verbreitung neuer Motive erfolgt also nahezu ohne Aufwand.
Auch über die Stickerfunktion der Messengerdienste kann ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) in Betracht kommen. Daher ist Vorsicht geboten, wenn Sie Sticker verwenden oder erstellen, die Bilder oder Inhalte Dritter enthalten.
Ihre Rechte und wie wir Ihnen helfen können
Sollten Sie Opfer einer unberechtigten Verwendung von Stickern werden oder rechtliche Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verteidigen und gegen unberechtigte Veröffentlichungen vorzugehen.
Wir helfen Ihnen, Ihr Rechte zu verteidigen.
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