Anzeige wegen Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer oder Fahren ohne Führerschein?
Unsere Anwälte für Verkehrsstrafrecht in Bonn, Köln und NRW verteidigen Sie kompetent und helfen, Führerschein und Freiheit zu bewahren.
Verkehrsstrafrecht umfasst alle Straftaten, die im Straßenverkehr begangen werden oder damit in Zusammenhang stehen. Das kann den klassischen Verkehrsunfall mit Fahrerflucht, das Trunkenheitsdelikt nach einer Alkohol- oder Drogenfahrt, aber auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis umfassen. Im Alltag geraten viele Menschen eher unbeabsichtigt in solche Situationen – ein Moment der Unachtsamkeit oder Fehleinschätzung kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Wenn gegen Sie in Bonn oder Köln ein Ermittlungsverfahren im Verkehrsbereich läuft, stehen wir Ihnen als erfahrene Anwälte zur Seite. Unser Ziel: Ihre Fahrerlaubnis, Ihre Freiheit und Ihren Ruf zu schützen.
Neben diesen Kernbereichen gibt es noch Nötigung im Straßenverkehr (z. B. dichtes Auffahren und Drängeln, § 240 StGB), Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Fahren ohne Kfz-Haftpflicht) und Ordnungswidrigkeiten mit strafrechtlicher Relevanz (z. B. beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, die zum Fahrverbot führen). Auch das Verkehrsverwaltungsrecht (Punkte in Flensburg, MPU) hängt eng damit zusammen.
Gerade im Verkehrsstrafrecht drohen neben Geld- oder Bewährungsstrafen oft führerscheinrechtliche Maßnahmen. Für viele Mandanten ist der Entzug der Fahrerlaubnis die schlimmste Folge, da er berufliche und private Einschnitte bedeutet. Wir legen daher besonderes Augenmerk darauf, Ihren Führerschein zu retten. Mögliche Verteidigungsansätze:
Unsere Kanzlei ist in Bonn ansässig und in der Region Köln/Bonn im Verkehrsrecht gut vernetzt. Wir kennen die viele Richter und Staatsanwälte sowie die einschlägigen Entscheidungen der örtlichen Amts- und Landgerichte.
Diese Erfahrung nutzen wir zu Ihrem Vorteil. Egal ob Ihnen in Köln die Fahrerlaubnis beschlagnahmt wurde oder ob Sie vom Amtsgericht Bonn einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr erhalten haben – wir übernehmen die Sache und legen Einspruch ein bzw. beantragen Akteneinsicht.
Tipp: Nehmen Sie Vorladungen der Polizei (z. B. zur Beschuldigtenvernehmung nach Unfallflucht) nicht ohne Rücksprache wahr. Sie sind nicht verpflichtet zu erscheinen und sollten zunächst die Beratung eines Anwalts einholen. Oft ist es strategisch klüger, schriftlich über den Anwalt Stellung zu nehmen, als sich spontan vernehmen zu lassen.
Mit uns haben Sie einen verlässlichen Partner, der um Ihre Mobilität und Freiheit kämpft. Wir beraten Sie auch, wie Sie sich künftig verhalten können (Stichwort: Teilnahme an Nachschulungskursen, MPU-Vorbereitung etc.), um möglichst schnell wieder unbeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Verkehrsstrafrecht – wir setzen uns dafür ein, dass Sie trotz eines Fehlers eine zweite Chance erhalten.
Typischerweise verläuft unsere Mandatierungolgt wie folgt:
1. kostenlose telefonische Ersteinschätzung - rufen Sie uns gerne an und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir beraten Sie, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.
2. Sie übersenden uns die Unterlagen zum Fall - entweder per E-Mail, oder bequem über unser Kontaktformular auf unserer Webseite.
3. Wir übersenden Ihnen eine Vollmacht, die Sie gegenzeichnen
4. Wir teilen der zuständigen Stelle (in der Regel die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht) mit, dass wir Sie vertreten und beantragen Akteneinsicht.
5. Sobald wir Akteneinsicht erhalten haben, besprechen wir den Inhalt der Ermittlungsakte mit Ihnen und entwickeln gemeinsam eine Verteidigungsstrategie.
6. Wir geben entweder eine strategische Einlassung ab, die darauf gerichtet ist, das Verfahren so effektiv und günstig wie möglich für Sie zu Ende zu bringen, oder wir vertreten Sie im Rahmen eines Hauptverhandlungstermins.
Üblicherweise richten sich unsere Kosten nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) - die Höhe hängt vom Vorwurf, vom zuständigen Gericht und Verfahrensstand ab. Sprechen Sie uns gerne an - wir lassen Ihnen gerne eine Kostenaufstellung zukommen.
Selbstverständlichen freuen wir uns, wenn wir unsere Mandanten in unserem Hause begrüßen dürfen. Gleichwohl ist das meist erst dann sinnvoll, sobald die Ermittlungsakte bei uns eingetroffen ist, so dass wir das Wesentliche zu Ihrem Fall besprechen können. Bis dahin bevorzugen wir es, digital und telefonisch zu kommunizieren. Dies erlaubt uns, effektiv und günstig für Sie zu arbeiten.
Rufen Sie uns an! +49 (0) 228 504 463 36
Bafteh Schönbrunn van Hattem
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft - Prinz-Albert-Straße 63, Bonn, Deutschland