Als Anwälte für Betäubungsmittelstrafrecht verteidigen wir Sie in Bonn, Köln, NRW und bundesweit bei Delikten rund um Drogenbesitz, Drogenhandel, BtM-Verstoß oder Arzneimittelgesetz kompetent und engagiert.
Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtM-Recht) umfasst alle Straftaten im Zusammenhang mit illegalen Drogen und Rauschmitteln. Vom einfachen Besitz kleiner Mengen Cannabis bis hin zum internationalen Drogenhandel – die Bandbreite der Vorwürfe ist groß. Die Konsequenzen solcher Verfahren können gravierend sein: Neben empfindlichen Freiheitsstrafen drohen oft Führerscheinentzug, Vermögensabschöpfungen oder Therapieweisungen. Als Kanzlei mit Schwerpunkt Strafrecht verteidigen wir Sie in Bonn, Köln und ganz NRW gegen Vorwürfe aus dem BtM-Bereich mit der nötigen Expertise und Erfahrung.
Neben dem BtMG können auch Arzneimittelgesetz-Verstöße (z. B. Handel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ohne Erlaubnis) und neue psychoaktive Stoffe (NPS) unter Strafe stehen. Das NPS-Gesetz verbietet bestimmte „Legal Highs“ (Badesalze, Kräutermischungen), auch wenn deren chemische Struktur nicht unter das BtMG fällt.
Drogenverfahren zeichnen sich oft durch umfangreiche Ermittlungen (Telefonüberwachung, Observationen, Hausdurchsuchungen) aus. Wir setzen früh an, um Ihre Rechte zu wahren:
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Unser Team in Bonn kennt die örtlichen Gepflogenheiten der Rauschgiftdezernate und Gerichte in der Region Köln/Bonn. Wir bieten Ihnen kurzfristig einen Besprechungstermin – oft noch am selben Tag, wenn eine Durchsuchung oder Festnahme stattgefunden hat. In Haftsachen (Untersuchungshaft wegen BtM) kämpfen wir für Ihre Freilassung, beispielsweise durch Beantragung von Haftprüfung oder Haftverschonung.
Denken Sie daran: Eine Anklage im Betäubungsmittelstrafrecht bedeutet nicht automatisch, dass Sie ins Gefängnis müssen. Mit einer klugen Verteidigung lässt sich häufig viel erreichen – sei es eine Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch mangels Beweisen oder zumindest eine Bewährungsstrafe anstelle von Haft. Wir setzen uns dafür ein, Ihre Zukunft zu schützen und Ihnen in dieser belastenden Situation den Rücken zu stärken.
Typischerweise verläuft unsere Mandatierungolgt wie folgt:
1. kostenlose telefonische Ersteinschätzung - rufen Sie uns gerne an und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir beraten Sie, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.
2. Sie übersenden uns die Unterlagen zum Fall - entweder per E-Mail, oder bequem über unser Kontaktformular auf unserer Webseite.
3. Wir übersenden Ihnen eine Vollmacht, die Sie gegenzeichnen
4. Wir teilen der zuständigen Stelle (in der Regel die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht) mit, dass wir Sie vertreten und beantragen Akteneinsicht.
5. Sobald wir Akteneinsicht erhalten haben, besprechen wir den Inhalt der Ermittlungsakte mit Ihnen und entwickeln gemeinsam eine Verteidigungsstrategie.
6. Wir geben entweder eine strategische Einlassung ab, die darauf gerichtet ist, das Verfahren so effektiv und günstig wie möglich für Sie zu Ende zu bringen, oder wir vertreten Sie im Rahmen eines Hauptverhandlungstermins.
Üblicherweise richten sich unsere Kosten nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) - die Höhe hängt vom Vorwurf, vom zuständigen Gericht und Verfahrensstand ab. Sprechen Sie uns gerne an - wir lassen Ihnen gerne eine Kostenaufstellung zukommen.
Selbstverständlichen freuen wir uns, wenn wir unsere Mandanten in unserem Hause begrüßen dürfen. Gleichwohl ist das meist erst dann sinnvoll, sobald die Ermittlungsakte bei uns eingetroffen ist, so dass wir das Wesentliche zu Ihrem Fall besprechen können. Bis dahin bevorzugen wir es, digital und telefonisch zu kommunizieren. Dies erlaubt uns, effektiv und günstig für Sie zu arbeiten.
Rufen Sie uns an! +49 (0) 228 504 463 36
Bafteh Schönbrunn van Hattem
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft - Prinz-Albert-Straße 63, Bonn, Deutschland