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Sexualdelikte

Vorwurf: Sexualdelikt?

Diskrete und erfahrene Verteidigung in Bonn, Köln und NRW. Wir vertreten Sie bei Vorwürfen wie sexueller Nötigung, Missbrauch oder Kinderpornografie und schützen Ihre Rechte.

Kontaktieren Sie uns

Strafrecht: Sexualstrafrecht

Beschuldigungen im Sexualstrafrecht zählen zu den belastendsten Vorwürfen überhaupt. Delikte wie sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177 StGB), sexueller Missbrauch (§§ 174 ff. StGB) oder der Besitz verbotener pornografischer Schriften (z. B. Kinderpornografie, § 184b StGB) ziehen nicht nur drastische strafrechtliche Sanktionen nach sich, sondern können auch Ihren Ruf und Ihre Existenz zerstören. In solch sensiblen Fällen ist eine sachliche, engagierte Verteidigung unerlässlich. Unsere Kanzlei in Bonn vertritt Mandanten in Köln, Bonn und ganz NRW, die mit Sexualstrafvorwürfen konfrontiert sind – mit der gebotenen Diskretion und Härte in der Sache.

Besonderheiten von Sexualdelikten

  • Hohe Strafandrohungen: Viele Sexualstraftaten gelten als Verbrechen mit mehrjährigen Freiheitsstrafen als Mindeststrafe. Beispielsweise sieht das Gesetz bei einer Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren vor, in besonders schweren Fällen (etwa mit schweren Verletzungen des Opfers) deutlich höher. Auch der sexuelle Missbrauch von Kindern oder schweren sexuellen Nötigungen zieht zwingende Haftstrafen nach sich. Dadurch ist oft keine Bewährung mehr möglich – umso wichtiger ist es, bereits im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen zu stellen.


  • Aussage gegen Aussage: Sexualstrafverfahren beruhen häufig auf der Aussage des mutmaßlichen Opfers. Direkte Beweise fehlen oft. Gerichte stehen vor der schwierigen Aufgabe, Glaubwürdigkeit einzuschätzen. Falschbeschuldigungen kommen vor; gleichzeitig wird jedem Vorwurf verständlicherweise ernsthaft nachgegangen. In dieser Konstellation kann eine umsichte Verteidigungsstrategie – etwa die Infragestellung von Widersprüchen in den Aussagen – entscheidend sein.


  • Reputationsschaden: Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Sexualdelikts kann erheblichen sozialen Schaden anrichten. Daher ist Diskretion oberstes Gebot. Wir kommunizieren auf Ihren Wunsch hin mit Ihrem Arbeitgeber oder der Presse, um Ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen, und beantragen bei Gericht den Ausschluss der Öffentlichkeit, soweit möglich.

Was tun bei einer Anzeige wegen Sexualstraftaten?

Wenn Sie erfahren, dass gegen Sie wegen eines Sexualdelikts ermittelt wird – etwa durch eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Hausdurchsuchung –, sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren. Gerne stehen wir - auch kurzfristig - zur Verfügung.

Äußern Sie sich keinesfalls voreilig zur Sache. Gerade in aufgeregten Situationen (z. B. wenn die Polizei plötzlich vor der Tür steht) ist Schweigen die klügste Wahl. Selbst vermeintliche Entlastungen können falsch ausgelegt werden. Sie haben das Recht, erst nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt auszusagen – davon sollten Sie Gebrauch machen.


Nach Mandatierung werden wir zunächst Akteneinsicht nehmen. So erfahren wir, auf welchen Aussagen oder Beweismitteln (Gutachten, Chats, Videos etc.) der Vorwurf basiert. Oft ist es sinnvoll, parallel eigene Ermittlungen anzustellen – z. B. Entlastungszeugen zu suchen, elektronische Kommunikationsverläufe zu sichern oder fachliche Gutachter einzuschalten (etwa für DNA-Spuren). Wir arbeiten mit spezialisierten Sachverständigen zusammen, um z. B. technische Analysen bei digitalen Beweismitteln (Computer, Smartphone) durchzuführen.


Wichtig: Im Sexualstrafrecht kann frühzeitiges Tätigwerden dazu beitragen, Verfahren zu beeinflussen. 


Beispielsweise kann bei offensichtlich ungerechtfertigten Vorwürfen beantragt werden, das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Sollte doch Anklage erhoben werden, bereiten wir Sie intensiv auf die Hauptverhandlung vor – insbesondere auf eine eventuell belastende Zeugenvernahme. Wir achten darauf, dass für Sie geltende Schutzrechte (z. B. Schutz vor unangemessenen Fragen zur Intimsphäre) gewahrt werden.

Unsere Verteidigungsansätze

Jeder Fall erfordert eine individuelle Strategie. Im Sexualstrafrecht kommen unter anderem folgende Verteidigungsansätze in Betracht:


  • Glaubhaftigkeitsprüfung: Wir hinterfragen die Aussage des belastenden Zeugen (Opfers) auf Widersprüche und Glaubwürdigkeitsmängel. Durch detaillierte Analyse und ggf. Befragung in der Hauptverhandlung können Zweifel an der Belastungsaussage gesät werden.


  • Entlastungsbeweise: Gibt es objektive Beweise, die für Ihre Unschuld sprechen? Etwa Alibi-Zeugen, elektronische Daten (E-Mails, Standortdaten des Handys), die Ihre Darstellung stützen? Wir sichern solche Belege und bringen sie gezielt ein.


  • Rechtsrahmen ausschöpfen: Sollte eine Verurteilung nicht vollständig vermeidbar sein, setzen wir uns dafür ein, dass das Gericht alle strafmildernden Umstände berücksichtigt – beispielsweise ein Geständnis zum richtigen Zeitpunkt, das dem Opfer eine erneute Aussage erspart, oder die Bereitschaft, Schadenswiedergutmachung zu leisten. In einigen Fällen kann so eine mildere Sanktion (z. B. Haftstrafe am unteren Rand oder Bewährung) erreicht werden, obwohl das Delikt an sich hart bestraft wird.


Verteidigung mit Fingerspitzengefühl: Unser Team behandelt Ihren Fall mit absoluter Vertraulichkeit. Wir wissen, wie belastend die Situation für Sie ist, und geben Ihnen auch abseits der juristischen Schritte Orientierung. In bestimmten Situationen – etwa bei Vernehmungen – ist es ratsam, dass Sie von Ihrem Verteidiger begleitet werden, um unangemessenen Druck abzuwehren. Auch im Umgang mit Medien oder neugierigen Dritten beraten wir Sie gerne.


Wenn Sie in Bonn, Köln oder der Region NRW mit einem Sexualstrafvorwurf konfrontiert sind, stehen wir an Ihrer Seite. Zögern Sie nicht, uns frühzeitig einzuschalten – je eher wir aktiv werden können, desto besser sind die Chancen, Ihre Unschuld zu beweisen oder das Verfahren zu einem für Sie erträglichen Ergebnis zu führen.

Kontaktieren Sie uns

Typischerweise verläuft unsere Mandatierungolgt wie folgt:  


1. kostenlose telefonische Ersteinschätzung - rufen Sie uns gerne an und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir beraten Sie, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.


2. Sie übersenden uns die Unterlagen zum Fall - entweder per E-Mail, oder bequem über unser Kontaktformular auf unserer Webseite. 


3. Wir übersenden Ihnen eine Vollmacht, die Sie gegenzeichnen


4. Wir teilen der zuständigen Stelle (in der Regel die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht) mit, dass wir Sie vertreten und beantragen Akteneinsicht.


5. Sobald wir Akteneinsicht erhalten haben, besprechen wir den Inhalt der Ermittlungsakte mit Ihnen und entwickeln gemeinsam eine Verteidigungsstrategie.


6. Wir geben entweder eine strategische Einlassung ab, die darauf gerichtet ist, das Verfahren so effektiv und günstig wie möglich für Sie zu Ende zu bringen, oder wir vertreten Sie im Rahmen eines Hauptverhandlungstermins.


Üblicherweise richten sich unsere Kosten nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) - die Höhe hängt vom Vorwurf, vom zuständigen Gericht und Verfahrensstand ab. Sprechen Sie uns gerne an - wir lassen Ihnen gerne eine Kostenaufstellung zukommen.


Selbstverständlichen freuen wir uns, wenn wir unsere Mandanten in unserem Hause begrüßen dürfen. Gleichwohl ist das meist erst dann sinnvoll, sobald die Ermittlungsakte bei uns eingetroffen ist, so dass wir das Wesentliche zu Ihrem Fall besprechen können. Bis dahin bevorzugen wir es, digital und telefonisch zu kommunizieren. Dies erlaubt uns, effektiv und günstig für Sie zu arbeiten.


Sind Sie Beschuldigter wegen eines Sexualdelikts?

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung

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