Rund 80 % der Internet-Suchanfragen werden über Google gestellt. Google ist weit mehr als eine Suchmaschine – es ist eine Plattform, die Unternehmern wie Hotels, Restaurants, Ärzten, Rechtsanwälten und vielen anderen die Möglichkeit bietet, von Nutzern bewertet zu werden. Diese Google-Bewertungen können Fluch und Segen zugleich sein.
Leider wird die Möglichkeit, Unternehmen zu bewerten, häufig missbraucht, und es werden grundlos schlechte Bewertungen abgegeben.
Schlechte Google-Bewertungen können erheblichen finanziellen Schaden verursachen, insbesondere wenn sie in einem „Shit-Storm“ enden. Dabei bewerten Nutzer ein Unternehmen mehrfach sehr schlecht, was zu einem massiven Vertrauensverlust bei potenziellen Kunden führen kann.
Unternehmen sind bei schlechten Google-Bewertungen nicht schutzlos. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen.
Auch wir wurden bereits "Opfer" von unberechtigten schlechten Bewertungen konnten uns erfolgreich gegen die Urheber der unbegründeten schlechten Bewertungen wehren. Wir haben es geschafft, dass Google die schlechten Rezensionen innerhalb weniger Tage löschte. Gerne teilen wir unsere Erfahrungen und zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie unberechtigte schlechte Bewertungen bei Google erhalten.
Google hat klare Richtlinien zum Umgang mit Bewertungen. Gefälschte Rezensionen werden nicht toleriert und Google behält sich das Recht vor, alle Rezensionen zu entfernen, die gegen ihre Richtlinien verstoßen.
Laut diesen Richtlinien müssen Beiträge auf tatsächlichen Erfahrungen basieren. Fake-Inhalte, kopierte oder gestohlene Fotos, themenfremde Rezensionen, Verleumdungen, Beleidigungen, persönliche Angriffe sowie unnötige oder falsche Angaben verstoßen gegen diese Richtlinien.
Google löscht die Bewertung nicht – was tun?
Sollte Google die Bewertung trotz Meldung nicht löschen, können Unternehmen die Löschung gerichtlich geltend machen. Die gerichtliche Verfolgung des Löschungsanspruchs ist im Rahmen eines Eilverfahrens möglich, da jede weitere schlechte Bewertung geschäftsschädigend sein kann.
Ermitteln Sie den Urheber der Bewertung
In den seltensten Fällen kennen Unternehmen den Urheber der schlechten Bewertung. Sollte der Urheber bekannt sein und die Bewertung gegen die Richtlinien verstoßen, können Sie die Löschung direkt vom Urheber verlangen.
Ansprüche gegen den Urheber der schlechten Bewertung
Unternehmen können gegen den Urheber folgende Ansprüche geltend machen:
Sollte der Urheber unbekannt sein, kann durch ein Gerichtsverfahren erreicht werden, dass Google und der jeweilige Provider die Identität des Urhebers preisgeben.
Sind auch Sie Opfer eines „Shit-Storms“ geworden oder haben eine unbegründete schlechte Rezension erhalten? Ich berate Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und unterstütze Sie dabei, Ihre Online-Reputation zu schützen.
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Disclaimer:
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für konkrete Fälle sollten Sie sich unverzüglich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenlos.
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