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Was tun bei schlechten Bewertungen bei Google

Ihre Online-Reputation bei Google schützen

Rund 80 % der Internet-Suchanfragen werden über Google gestellt. Google ist weit mehr als eine Suchmaschine – es ist eine Plattform, die Unternehmern wie Hotels, Restaurants, Ärzten, Rechtsanwälten und vielen anderen die Möglichkeit bietet, von Nutzern bewertet zu werden. Diese Google-Bewertungen können Fluch und Segen zugleich sein. 


Leider wird die Möglichkeit, Unternehmen zu bewerten, häufig missbraucht, und es werden grundlos schlechte Bewertungen abgegeben.

Gefahr durch schlechte Google-Bewertungen

Schlechte Google-Bewertungen können erheblichen finanziellen Schaden verursachen, insbesondere wenn sie in einem „Shit-Storm“ enden. Dabei bewerten Nutzer ein Unternehmen mehrfach sehr schlecht, was zu einem massiven Vertrauensverlust bei potenziellen Kunden führen kann.

Wehren Sie sich gegen unfaire Google-Bewertungen

Unternehmen sind bei schlechten Google-Bewertungen nicht schutzlos. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen.

Erfahrungen aus erster Hand

Auch wir wurden bereits "Opfer" von unberechtigten schlechten Bewertungen konnten uns erfolgreich gegen die Urheber der unbegründeten schlechten Bewertungen wehren. Wir haben es geschafft, dass Google die schlechten Rezensionen innerhalb weniger Tage löschte. Gerne teilen wir unsere Erfahrungen und zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie unberechtigte schlechte Bewertungen bei Google erhalten.

Googles Richtlinien zu Bewertungen

Google hat klare Richtlinien zum Umgang mit Bewertungen. Gefälschte Rezensionen werden nicht toleriert und Google behält sich das Recht vor, alle Rezensionen zu entfernen, die gegen ihre Richtlinien verstoßen.


Laut diesen Richtlinien müssen Beiträge auf tatsächlichen Erfahrungen basieren. Fake-Inhalte, kopierte oder gestohlene Fotos, themenfremde Rezensionen, Verleumdungen, Beleidigungen, persönliche Angriffe sowie unnötige oder falsche Angaben verstoßen gegen diese Richtlinien.

Wie können Sie gegen schlechte Bewertungen vorgehen?

  1. Sachliche Bewertungen von tatsächlichen      Kunden: Wenn die Bewertung sachlich ist und den      Richtlinien entspricht, wird es schwierig, sie löschen zu lassen. In      solchen Fällen sollten Sie professionell kommentieren.
  2. Unsachliche oder verleumderische      Bewertungen: Diese verstoßen gegen die Richtlinien und      können gemeldet und entfernt werden.
  3. Bewertungen von Personen, die nie Kunden      waren: Diese verstoßen ebenfalls gegen die Richtlinien und      sollten gemeldet werden.


Google löscht die Bewertung nicht – was tun?


Sollte Google die Bewertung trotz Meldung nicht löschen, können Unternehmen die Löschung gerichtlich geltend machen. Die gerichtliche Verfolgung des Löschungsanspruchs ist im Rahmen eines Eilverfahrens möglich, da jede weitere schlechte Bewertung geschäftsschädigend sein kann.


Ermitteln Sie den Urheber der Bewertung


In den seltensten Fällen kennen Unternehmen den Urheber der schlechten Bewertung. Sollte der Urheber bekannt sein und die Bewertung gegen die Richtlinien verstoßen, können Sie die Löschung direkt vom Urheber verlangen.


Ansprüche gegen den Urheber der schlechten Bewertung


Unternehmen können gegen den Urheber folgende Ansprüche geltend machen:


  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Schadenersatzanspruch
  • Erstattungsanspruch hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten


Sollte der Urheber unbekannt sein, kann durch ein Gerichtsverfahren erreicht werden, dass Google und der jeweilige Provider die Identität des Urhebers preisgeben.

Lassen Sie sich bei schlechten Bewertungen unterstützen

Sind auch Sie Opfer eines „Shit-Storms“ geworden oder haben eine unbegründete schlechte Rezension erhalten? Ich berate Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und unterstütze Sie dabei, Ihre Online-Reputation zu schützen.


Kontakt:


Telefon: +49 160 93188765
WhatsApp: +49 160 93188765


Disclaimer:


Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für konkrete Fälle sollten Sie sich unverzüglich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenlos.

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