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Nebenklage

Opfervertretung

Sie sind Opfer einer Straftat geworden?

Unsere Rechtsanwälte vertreten Sie als Nebenkläger und Beistand in Bonn, Köln aber auch bundesweit professionell und zielorientiert.

Kontaktieren Sie uns

Opfervertretung - Nebenklage und Beistand

Die Nebenklage ermöglicht Opfern bestimmter Straftaten, als eigene Verfahrensbeteiligte am Strafprozess teilzunehmen (§§ 395 ff. StPO). Sie ergänzt die öffentliche Klage der Staatsanwaltschaft, ersetzt sie aber nicht. Der Nebenkläger kann Fragen stellen, Beweisanträge stellen, anwesend sein, Stellungnahmen abgeben und Rechtsmittel einlegen. Ziel ist, Opferinteressen sichtbar und wirksam zu machen.

Wer darf sich der Nebenklage anschließen („Anschlussbefugnis“)?

Die Anschlussbefugnis ist gesetzliche Zugangsvoraussetzung (§ 395 StPO). Nebenklage ist nur möglich, wenn die Straftat in den Katalog des § 395 StPO fällt. Dazu zählen insbesondere Körperverletzungen, Sexualdelikte, Stalking, Freiheitsdelikte und bestimmte Bedrohungslagen. Enge Angehörige getöteter Personen sind ebenfalls berechtigt. Bei besonders schutzbedürftigen Opfern kann Nebenklage unabhängig vom Deliktstyp zugelassen werden (§ 395 Abs. 3 StPO).

Wie läuft der Anschluss als Nebenkläger ab?

Der Anschluss erfolgt schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Er ist bis zum Beginn der Beweisaufnahme möglich. Inhaltlich genügt die Erklärung, dass man sich der Anklage anschließen will. Eine kurze Begründung zur eigenen Betroffenheit ist sinnvoll; der Anwalt übernimmt die Formulierung.

Welche Rechte erhält der Nebenkläger im Verfahren?

Der Nebenkläger darf an der Hauptverhandlung teilnehmen, selbst wenn er als Zeuge vernommen wird (Ausnahmen möglich). Er hat volles Fragerecht, darf Beweisanträge stellen, Erklärungen abgeben und Rechtsmittel einlegen (§§ 397, 401 StPO). Damit kann er Lücken in der Aufklärung schließen, unzulässige Verteidigungsstrategien kontern oder die Tatsachenermittlung unterstützen.

Was bedeutet das Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung?

Nebenkläger dürfen – anders als gewöhnliche Zeugen – in der Regel durchgehend im Sitzungssaal bleiben. Das Gericht kann Ausnahmen anordnen, doch der Grundsatz lautet: Das Opfer hat ein Recht darauf, den Prozess zu verfolgen und seine Interessen wahrzunehmen.

Wann und warum wird ein Beistand beigeordnet?

Der Beistand ist ein Rechtsanwalt, der das Opfer als Nebenkläger vertritt (§ 397a StPO). Eine Beiordnung erfolgt zwingend bei schweren Delikten wie Sexual- und Tötungsdelikten oder schweren Körperverletzungen. Nach Ermessen kann sie erfolgen, wenn besondere Belastungen bestehen, etwa bei Minderjährigkeit, psychischer Beeinträchtigung oder Abhängigkeitsverhältnissen. Ziel ist die professionelle Vertretung und der Schutz des Opfers.

Welche Aufgaben hat der Beistand bereits im Ermittlungsverfahren?

Der Beistand schützt den Verletzten in frühen Vernehmungen, verhindert unzulässige Fragen und dokumentiert Fehler. Er nimmt Akteneinsicht, begleitet polizeiliche Maßnahmen und sichert die Rechte des Opfers. Viele späteren Probleme entstehen durch unprofessionelle Erstvernehmungen; der Beistand wirkt diesen früh entgegen.

Welche Rolle spielt der Nebenkläger in der Beweisaufnahme?

Der Nebenkläger kann selbst aktiv Einfluss nehmen, indem er Fragen stellt, auf Widersprüche hinweist oder zusätzliche Ermittlungsansätze anregt. Typische Beweisanträge betreffen zusätzliche Zeugen, Sachverständigengutachten, medizinische Befunde oder digitale Beweise. Jeder Antrag muss klar aufzeigen, warum er zur Aufklärung beiträgt.

Wie wird der Nebenkläger auf seine Aussage vorbereitet?

Der Anwalt erklärt Ablauf, Fragestil und Bedeutung einer ruhigen, konsistenten Darstellung. Ziel ist eine klare, glaubhafte Aussage. Die Vorbereitung dient nicht dazu, Inhalte zu „formulieren“, sondern Unsicherheiten und Überforderung zu vermeiden.

Welche Schutzrechte stehen dem Opfer zu?

Der Nebenkläger kann Schutzmaßnahmen beantragen, etwa Ausschluss der Öffentlichkeit (§ 171b GVG), audiovisuelle Vernehmung, Vermeidung direkter Konfrontation oder besondere Betreuung. Diese Maßnahmen sollen Belastungen reduzieren und müssen häufig aktiv eingefordert werden.

Welche Rolle spielt die Nebenklage bei Verständigungen („Deals“)?

Die Nebenklage kann keine Verständigung verhindern, aber Stellung nehmen. Sie kann dem Gericht verdeutlichen, wenn eine vorgeschlagene Lösung die Tatfolgen unzureichend berücksichtigt. Einfluss entsteht durch sachliche Argumente, nicht durch Vetorechte.

Kann die Nebenklage das Strafmaß beeinflussen?

Sie kann Tatfolgen und Belastungen des Opfers verdeutlichen und damit die Strafzumessung mittelbar beeinflussen. Das Gericht bleibt unabhängig, doch solide vorgetragene Fakten wirken sich regelmäßig aus.

Was ist das Adhäsionsverfahren und wann ist es sinnvoll?

Das Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) erlaubt es, Schmerzensgeld und Schadensersatz im Strafverfahren geltend zu machen. Es ist sinnvoll, wenn der Sachverhalt klar, die Haftung eindeutig und der Schaden bezifferbar ist. Es ist weniger geeignet bei komplizierten zivilrechtlichen Streitigkeiten oder zweifelhafter Zahlungsfähigkeit des Täters. Ein erfolgreiches Adhäsionsurteil ist ein vollstreckbarer Titel.

Oft es ist so, dass Strafgerichte nur dem Grunde nach das Bestehen eines solchen Anspruches dem Grunde nach feststellen, zur Geltendmachung der Höhe aber auf den Zivilrechtsweg verweisen. Für Geschädigte ist dies dennoch ungemein wertvoll: Im Zivilrecht gilt der Grundsatz, dass die Partei, die einen Anspruch geltend macht, auch beweisbelastet für alle anspruchsbegründenden Tatsachen ist. Im Adhäsionsverfahren kann man sich jedoch die Früchte des Strafverfahrens (also die Erkenntnisse aus dem Verfahren, die durch den Staat ermittelt wurden) verwenden. Der Aufwand für die Begründung eines Anspruchs reduziert sich erheblich. 

Wie greifen Beistand, Nebenklage und Adhäsionsverfahren ineinander?

Der Beistand stellt sicher, dass die Anschlussbefugnis korrekt geprüft, der Nebenklageanschluss wirksam vollzogen und die Rechte des Opfers genutzt werden. Parallel prüft er zivilrechtliche Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit im Adhäsionsverfahren. Die Nebenklage sichert Einfluss auf das Strafverfahren; das Adhäsionsverfahren sichert finanzielle Ansprüche. Zusammen ergeben sie einen vollständigen Schutz- und Beteiligungsrahmen.

Kontaktieren Sie uns

Typischerweise verläuft unsere Mandatierungolgt wie folgt:  


1. kostenlose telefonische Ersteinschätzung - rufen Sie uns gerne an und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir beraten Sie, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.


2. Sie übersenden uns die Unterlagen zum Fall - entweder per E-Mail, oder bequem über unser Kontaktformular auf unserer Webseite. 


3. Wir übersenden Ihnen eine Vollmacht, die Sie gegenzeichnen


4. Wir teilen der zuständigen Stelle (in der Regel die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht) mit, dass wir Sie vertreten und beantragen Akteneinsicht.


5. Sobald wir Akteneinsicht erhalten haben, besprechen wir den Inhalt der Ermittlungsakte mit Ihnen und entwickeln gemeinsam eine Verteidigungsstrategie.


6. Wir geben entweder eine strategische Einlassung ab, die darauf gerichtet ist, das Verfahren so effektiv und günstig wie möglich für Sie zu Ende zu bringen, oder wir vertreten Sie im Rahmen eines Hauptverhandlungstermins.


Üblicherweise richten sich unsere Kosten nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) - die Höhe hängt vom Vorwurf, vom zuständigen Gericht und Verfahrensstand ab. Sprechen Sie uns gerne an - wir lassen Ihnen gerne eine Kostenaufstellung zukommen.


Selbstverständlichen freuen wir uns, wenn wir unsere Mandanten in unserem Hause begrüßen dürfen. Gleichwohl ist das meist erst dann sinnvoll, sobald die Ermittlungsakte bei uns eingetroffen ist, so dass wir das Wesentliche zu Ihrem Fall besprechen können. Bis dahin bevorzugen wir es, digital und telefonisch zu kommunizieren. Dies erlaubt uns, effektiv und günstig für Sie zu arbeiten.


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