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Körperverletzungsdelikte

Vorwurf: Körperverletzung?

Unsere Strafverteidiger verteidigen Sie in Bonn, Köln aber auch bundesweit bei Körperverletzungsdelikten (einfache, gefährliche, schwere Körperverletzung) professionell und zielorientiert.

Kontaktieren Sie uns

Strafrecht – Körperverletzungsdelikte

Körperverletzungsdelikte umfassen Straftaten, bei denen die körperliche Unversehrtheit einer Person verletzt wird. Dazu zählen die einfache Körperverletzung, die gefährliche oder schwere Körperverletzung sowie Sonderformen wie die fahrlässige Körperverletzung. Solche Vorwürfe entstehen häufig etwa nach körperlichen Auseinandersetzungen, Unfällen oder auch im häuslichen Umfeld. Wenn Sie in Bonn, Köln oder Umgebung beschuldigt werden, jemanden verletzt zu haben, sollten Sie sofort rechtlichen Beistand suchen. Als erfahrene Strafverteidiger wissen wir, wie wir Ihre Rechte in diesen heiklen Situationen verteidigen.

Arten der Körperverletzung und Strafmaß

  • Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB): Das grundlegendste Delikt – körperliches Misshandeln oder Gesundheitsschädigen einer Person.

    Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre. Bereits der Versuch ist strafbar. In der Praxis werden Ersttäter bei leichten Verletzungen oft zu Geldstrafen verurteilt, doch ein Eintrag im Führungszeugnis kann trotzdem erfolgen.


  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Liegt vor, wenn die Tat mit bestimmten gefährlichen Mitteln oder in bestimmter Weise begangen wird – z. B. unter Einsatz einer Waffe, gemeinsam mit anderen oder durch Hinterlist.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren (im minder schweren Fall 3 Monate bis 5 Jahre). Beispiel: Eine Schlägerei mit Einsatz eines Messers wird regelmäßig als gefährliche Körperverletzung eingestuft und zieht damit erhebliche Strafandrohungen nach sich.


  • Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Führt die Tat zu gravierenden Folgen beim Opfer (z. B. Verlust des Sehvermögens, eines wichtigen Gliedes, dauernde Entstellung), wird von schwerer Körperverletzung gesprochen.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr bis zu 10 Jahren. Es handelt sich um ein Verbrechen. Hat der Täter die schweren Folgen vorsätzlich herbeigeführt, beträgt die Mindeststrafe sogar 3 Jahre. Solch hohe Strafen zeigen, dass Vorwürfe in diesem Bereich äußerst ernst zu nehmen sind.


  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Wer durch Unvorsichtigkeit die Verletzung eines Menschen verursacht (z. B. Verkehrsunfall durch Unachtsamkeit), kann wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt werden.

    Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre. Gerade Verkehrsunfälle mit Personenschaden führen oft zu solchen Verfahren – hier kommt es darauf an, ob eine Sorgfaltspflicht verletzt wurde.

Was tun bei einer Anzeige wegen Körperverletzung?

Wenn die Polizei Sie beschuldigt, jemandem eine Körperverletzung zugefügt zu haben, gilt zunächst: keine übereilten Aussagen machen! 

Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Oft stehen Aussage gegen Aussage – was Sie unmittelbar nach dem Vorfall sagen, kann maßgeblich über den Verfahrensausgang entscheiden. Kontaktieren Sie uns umgehend, bevor Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwalt Stellung nehmen.


Nach Übernahme Ihres Falls werden wir Akteneinsicht beantragen. So erfahren wir, welche Beweise oder Zeugenaussagen vorliegen. Häufig gibt es Spielraum in der rechtlichen Bewertung: War es möglicherweise Notwehr? Handelte es sich um eine gegenseitige Schlägerei, bei der auch das vermeintliche Opfer mitgewirkt hat? Gab es überhaupt einen Vorsatz oder liegt ein Missverständnis vor? Wir prüfen alle diese Ansatzpunkte sorgfältig.


Anwaltliche Verteidigung in Bonn und Köln: Gerade in Körperverletzungsverfahren kann ein Anwalt viel bewirken. Wir können zum Beispiel erreichen, dass ein Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt wird – etwa wenn lediglich ein leichter Faustschlag ohne nennenswerte Verletzung vorlag. Auch können wir Ihnen helfen, im Vorfeld Wiedergutmachung zu leisten (z. B. Schmerzensgeld an das Opfer zu zahlen), um dadurch vor Gericht Milde zu erlangen. In geeigneten Fällen kann das Gericht das Verfahren nach § 153a StPO vorläufig einstellen, wenn Sie Auflagen erfüllen – etwa einen Geldbetrag zahlen oder Sozialstunden leisten. Unser Ziel ist es, ein langwieriges Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden oder zumindest eine Bewährungsstrafe statt Haft zu erreichen.

Warum frühzeitige Beratung wichtig ist

Körperverletzungsdelikte ziehen schnell schwerwiegende Konsequenzen nach sich: Neben einer strafrechtlichen Verurteilung drohen Schmerzensgeldforderungen des Opfers und berufsrechtliche Folgen (etwa für Inhaber waffenscheinpflichtiger Berufe, Sportschützen, Beamte etc.). Eine kompetente Verteidigung kann häufig bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen stellen. Wir von BSvH Rechtsanwälte kennen die Vorgehensweisen der Strafverfolger in Bonn, Köln und Umgebung und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall.


Unsere Unterstützung umfasst: Beratung bereits nach dem Vorfall (Was sollte ich dokumentieren? Soll ich mich selbst bei der Polizei melden oder abwarten?), die Vertretung in Vernehmungen sowie die engagierte Verteidigung vor Gericht. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch im Falle von Nebenklage-Auftritten des Opfers und schützen Ihre Rechte im Prozess. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – wir kämpfen dafür, dass ein einmaliger Fehltritt nicht Ihre gesamte Zukunft überschattet.

Kontaktieren Sie uns

Typischerweise verläuft unsere Mandatierungolgt wie folgt:  


1. kostenlose telefonische Ersteinschätzung - rufen Sie uns gerne an und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir beraten Sie, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.


2. Sie übersenden uns die Unterlagen zum Fall - entweder per E-Mail, oder bequem über unser Kontaktformular auf unserer Webseite. 


3. Wir übersenden Ihnen eine Vollmacht, die Sie gegenzeichnen


4. Wir teilen der zuständigen Stelle (in der Regel die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht) mit, dass wir Sie vertreten und beantragen Akteneinsicht.


5. Sobald wir Akteneinsicht erhalten haben, besprechen wir den Inhalt der Ermittlungsakte mit Ihnen und entwickeln gemeinsam eine Verteidigungsstrategie.


6. Wir geben entweder eine strategische Einlassung ab, die darauf gerichtet ist, das Verfahren so effektiv und günstig wie möglich für Sie zu Ende zu bringen, oder wir vertreten Sie im Rahmen eines Hauptverhandlungstermins.


Üblicherweise richten sich unsere Kosten nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) - die Höhe hängt vom Vorwurf, vom zuständigen Gericht und Verfahrensstand ab. Sprechen Sie uns gerne an - wir lassen Ihnen gerne eine Kostenaufstellung zukommen.


Selbstverständlichen freuen wir uns, wenn wir unsere Mandanten in unserem Hause begrüßen dürfen. Gleichwohl ist das meist erst dann sinnvoll, sobald die Ermittlungsakte bei uns eingetroffen ist, so dass wir das Wesentliche zu Ihrem Fall besprechen können. Bis dahin bevorzugen wir es, digital und telefonisch zu kommunizieren. Dies erlaubt uns, effektiv und günstig für Sie zu arbeiten.


Sind Sie Beschuldigter wegen Körperverletzung?

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung

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